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Die Gesundheitskarte, die die Krankenversichertenkarte ersetzen soll, solle neben einem verschlüsselten ”Stammdatendienst“ auch einen Notfalldatensatz aufbewahren. Dieser enthalte der Regierung zufolge Informationen zu bereits gestellten Diagnosen, notfallrelevanten Medikamenten, Allergien oder Unverträglichkeiten sowie ”Angaben zum Aufbewahrungsort einer möglichen Organspendeerklärung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht“. Um auch diese Daten zu schützen, sei für den Zugriff eine Authentifizierung des Arztes notwendig. Zudem würden die letzten 50 Zugriffe auf der Karte protokolliert.
Der bürokratische Aufwand werde mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ”insgesamt reduziert“. Ein verbleibender Aufwand bei der PIN-Eingabe sei ”im Hinblick auf den notwendigen Schutz der sensiblen medizinischen Daten“ ”absolut vertretbar“ und werde durch die ”schnellere und qualitativ bessere Verfügbarkeit“ medizinischer Daten ”kompensiert“, erklärt die Regierung.
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