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Zum Inhalt der CLP-Verordnung schreibt die Bundesregierung, dass die bisherige Zuordnung gefährlicher Stoffe und Gemische zu Gefährlichkeitsmerkmalen durch Gefahrenklassen ersetzt werde, die durch neue Gefahrenkategorien innerhalb der Klassen weiter abgestuft würden. Kennzeichnungssymbole und sonstige Kennzeichnungsbestandteile seien grundlegend neu gestaltet worden.
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