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Im Zentrum des Atomausstiegs steht das Atomgesetz (AtG), in dem die stufenweise Abschaltung aller deutschen Atomkernkraftwerke bis 2022 festgeschrieben werden soll. Im Gegenzug sollen danach die erneuerbaren Energien massiv gefördert werden. Während der Betrieb von acht Atomkraft-werken gar nicht erst wieder aufgenommen werden soll, ”werden die neun verbleibenden ab 2015, spätestens aber 2022 abge-schaltet“, sagte Röttgen. Aufgrund einer zusätzlichen Regelung soll der Bundesnetzagentur als sogenannte ”kalte Reserve“ eines der acht bereits abgeschalteten Kernkraftwerke bis 2013 zur Verfügung stehen, ”insofern dies aus Sicht der Bundesnetz-agentur zur Netzstabilisierung notwendig sein sollte.“
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) zeichnet sich nach Ansicht des Bundesumweltministers primär durch den dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien aus: Der Netz-ausbau soll vorangetrieben und bis 2020 soll ein Ökostromanteil von 35 Prozent erreicht werden. Ein jährliches Monitoring-verfahren sei in allen Gesetzen vorgesehen, um die Fortschritte zu überprüfen. Es dürfe kein subventioniertes, sondern vielmehr ein marktorientiertes System sein, betonte er.
Bündnis90/Die Grünen und die CDU/CSU-Fraktion wiesen darauf hin, dass die Endlagerfrage des Atommülls noch nicht gelöst sei. Der Minister führte dazu aus, dass bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung gefunden werden würde. Die FDP-Fraktion forderte vom Bundesumweltminister eine Kosten-aufstellung, wozu die Kredite in einer Gesamthöhe von 5 Milliarden Euro, die die Regierung der Windenergie-Branche zur Verfügung stelle, genutzt würden. Röttgen sprach hier von ”Spielräumen“, die anfangs gewährt werden müssten.
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