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Die Mittel sollen danach für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie, für die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und für Maßnahmen im Bereich des internationalen Klima- und Umweltschutzes zur Verfügung gestellt werden, heißt es weiter. Darüber hinaus sollen alle Ausgaben zur Entwicklung des ”Zukunftsmarkts“ Elektromobilität zentral im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds veranschlagt werden und nicht mehr wie bisher in den Haushalten von vier Bundesministerien.
Durch die geplante Gesetzesänderung wird der Bundeshaushalt gegenüber der geltenden Finanzplanung ab 2012 netto um 700 Millionen Euro belastet, schreiben die Fraktionen. In Höhe von 200 Millionen Euro werde ein Beitrag zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen im Bereich der Elektromobilität in den Jahren 2012 und 2013 erbracht.
Durch den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie würden in den nächsten Jahren erhebliche Investitions- und Forschungsmaßnahmen erforderlich, um die Energieversorgung in Deutschland durch fossile und erneuerbare Energien sicherzustellen, heißt es zur Begründung. Diese Zielsetzung sei nur auf Basis einer langfristig gesicherten Finanzausstattung des Energie- und Klimafonds umsetzbar. Bisher werde das Sonder-vermögen vorwiegend aus der Abschöpfung aus Zusatzgewinnen aus der Laufzeitverlängerung sowie ab 2013 aus den zu erwar-tenden Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissions-zertifikate gespeist. Durch die Verkürzung der Laufzeiten seien zukünftig keine weiteren Einnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen zu erwarten. Die entsprechenden Einnahme-ausfälle müssten kompensiert werden.
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