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Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, ”mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen.
Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden. Die erhebliche Verringerung des Energiebedarfs des Gebäudes sei durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen, heißt es in dem Entwurf. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.
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