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Dem Bericht zufolge erhielten 2009 und 2010 insgesamt knapp 27.000 Personen nach negativ abgeschlossenem Asylverfahren ”eine Ausreiseaufforderung mit einer Frist zur freiwilligen Ausreise innerhalb von zwei Wochen oder innerhalb eines Monates mit Abschiebungsandrohung für den Fall der Nichtbefolgung der Ausreisepflicht“. Eine ”nachweisliche Beendigung des Aufenthalts durch Ausreise oder Abschiebung“ habe 2009 lediglich in einer Größenordnung von 15,9 Prozent und 2010 von 14,8 Prozent stattgefunden.
Die Linksfraktion zeigte sich ”erschrocken“ über die Sprache des Berichts und fragte, ob sich für die Bundesregierung aus dem Papier konkrete Gesetzesvorschläge ergeben. Die Grünen-Fraktion sprach von einem ”gehässigen“ Bericht, in dem problematisiert werde, dass es zu wenig Abschiebungen gebe. Dabei werde ausgeblendet, dass nicht jeder Ausreisepflichtige abgeschoben werden könne. Dem entgegnete die CDU/CSU-Fraktion, dass sie ausschließlich von Personen spreche, die vollziehbar ausreisepflichtig seien.
Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums sagte, die statistischen Angaben des Berichts könne man nicht ganz nachvollziehen und werde abgleichen, wie es hier zu unterschiedlichen Zahlen komme. Dies ändere aber nichts daran, dass es Probleme bei der Rückführung gebe, fügte er hinzu. Man werde über den von ”Praktikern“ verfassten Bericht auch mit den Ländern diskutieren.
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