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Dabei handelt es sich um die Rückführungsrichtlinie, die der Vorlage zufolge ”auf die Festlegung eines für alle Mitgliedstaaten verbindlichen rechtsstaatlichen Mindeststandards bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer“ zielt, und um die Sanktionsrichtlinie, die der Bekämpfung illegaler Ausländer-beschäftigung dient. Ferner soll mit dem Gesetzentwurf innerstaatliches Recht an den 2010 in Kraft getretenen ”Visakodex“ angepasst werden, der ein Großteil des bisherigen Bestandes von EU-Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der gemeinsamen Visumpolitik weiterentwickelt. Zu den in der Vorlage vorgesehenen Neuerungen zählt unter anderem auch die Einführung einer Regelobergrenze von fünf Jahren für das an die Ausweisung, Abschiebung und Zurückschiebung geknüpfte Einreise- und Aufenthaltsverbot.
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