Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juni 2011
Als Anlass werden in dem Entwurf die Folgen der Erdbebenkatastrophe Japans genannt. Zusammen mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, habe die Bundesregierung daraufhin die Sicherheit aller deutschen Kernkraftwerke überprüfen lassen, heißt es weiter. In diesem Kontext habe man ”einen gesellschaftlichen Dialog zu den Risiken der Nutzung der Kernkraft und zu der Möglichkeit eines beschleunigten Übergangs in das Zeitalter der erneuerbaren Energien angestoßen“. Der Gesetzesentwurf gründe auf diesen Überlegungen.
Zu den geplanten Gesetzesänderungen zählt vor allem die zeitlich gestaffelte Abschaltung aller deutschen Atomkraftwerke bis zum 31. Dezember 2022. Durch die Neufassung könne die Berechtigung der Kernkraftwerke zum Leistungsbetrieb zeitlich befristet werden. Zudem sollen die Elektrizitätsmengen aufgehoben werden. Die ”Einhaltung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele und die Gewährleistung einer preiswürdigen und sozialverträglichen Strompreisentwicklung“ würden laut Gesetzesentwurf damit einhergehen. Zusätzliche hohe finanzielle Belastungen für Staat und Steuerzahler glaubt die Regierung ausschließen zu können.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Annette Sach, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein