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Deutschland ist seit 1973 Mitglied des Fonds. Die Bundesregierung hatte im Mai 2010 im Gouverneursrat entsprechenden Änderungen des Gründungsübereinkommens zugestimmt. Der Gesetzentwurf steht am heutigen Donnerstag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Bundestages.
Der Entwurf sieht außerdem vor, den Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zu ermächtigen, bestimmte zukünftige Änderungen des AfDF-Übereinkommens durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu setzen. In aller Regel handele es sich bei den Änderungen um Detailbestimmungen, etwa zur Verfassung des Fonds, die keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten hätten. Der Bundesrat hat laut Vorlage am 27. Mai 2011 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Der Afrikanische Fonds ist Teil der Afrikanischen Entwicklungsbank Gruppe. Laut Bundesentwicklungsministerium speist er sich aus Finanzmitteln der 26 Mitgliedsländer. Er gewährt demnach besonders armen afrikanischen Ländern finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen und Krediten zu besonders günstigen Konditionen. Deutschland verfüge über fünf Prozent der Stimmrechte und steht nach Japan, USA und Frankreich an vierter Stelle.
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