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Wie es weiter heißt, seien die im sogenannten Marty-Bericht erhobenen Vorwürfe Gegenstand eines Beobachtungsvorganges des Generalbundesanwalts. Die darin genannten Sachverhalte lägen – soweit bislang ersichtlich – vor Geltung des Völkerstrafgesetzbuches. Da die Untersuchung von EULEX und der Sonderstaatsanwaltschaft in Kosovo fortgesetzt würden, blieben deren Ergebnisse in Hinblick auf eine mögliche Strafbarkeit wegen Völkermord abzuwarten.
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