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Ausländische Leiharbeiter, die in deutschen Atomanlagen tätig sind, verfügen der Antwort zufolge über Strahlenpässe ihrer Herkunftsländer. Die Festsetzung der Grenzwerte maximal zulässiger Strahlenbelastung liegt laut Bundesregierung bei den Heimatländern: ”Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union muss durch entsprechende gesetzliche Regelungen sicherstellen, dass diese Grenzwerte für seine Staatsangehörigen auch dann nicht überschritten werden, wenn diese vorübergehend außerhalb seines Hoheitsgebiets beschäftigt werden“, heißt es in der Vorlage.
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