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Zugleich verweisen die Abgeordneten darauf, dass Deutschland bis zum 20. Juli 2011 die sogenannte EU-Sanktionsrichtlinie umsetzen müsse, die eine Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern ohne Aufenthaltsstatus vorschreibe. Die Umsetzungsvorschläge der Bundesregierung seien jedoch ”bei weitem nicht ausreichend“.
Nach dem Willen der Fraktion sollen daher die im Aufenthaltsgesetz festgeschriebenen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen gegenüber den Ausländerbehörden auf solche Einrichtungen beschränkt werden, die der Gefahrenabwehr und der Strafrechtspflege dienen. Weitere Übermittlungspflichten von Leistungsträgern und Gerichten sollen dem Entwurf zufolge ebenso eingeschränkt werden wie die Strafbarkeit von Beihilfehandlungen.
Ferner soll laut Vorlage Opfern einer Straftat nach den Gesetzen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie zur Arbeitnehmerüberlassung eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sie in Strafverfahren mit Behörden kooperieren. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die Aufenthaltserlaubnis auch zur Durchsetzung von Lohn- und Entschädigungsansprüchen erteilt werden. so
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