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Der Grünen-Antrag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts vorzulegen, mit dem außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen gestärkt werden. Außerdem müsse das Insolvenzplanverfahren attraktiver gestaltet werden, fordert die Fraktion. Es solle auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmenssanierungen geben.
Als Sachverständige sind eingeladen Rechtsanwältin Barbara Brenner vom Internationalen Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht aus Bonn; Professor Hans Haarmeyer, 1. Vorsitzender der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. aus Köln; Petra Hilgers, Rechtsanwältin aus Berlin; Professor Heribert Hirte, Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg; Christoph Niering, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Vorsitzender des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschland e.V. aus Köln; Professor Christian C.-W. Pleister, Rechtsanwalt aus Berlin; Dietmar Rendels vom ”Die Familienunternehmer“ aus Berlin; Oliver Sporré, Direktor der Amtsgerichts Bersenbrück und Nils G. Weiland, Rechtsanwalt aus Hamburg. Der Anhörung beginnt um 14.00 Uhr im Raum 4.300 des Paul-Löbe-Hauses. Anmeldung unter rechtsausschuss@bundestag.de
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