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Die Kosten hierfür betragen der Vorlage zufolge bis zu 1.500 Euro und würden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. ”Wegen der erheblichen Kosten für eine Behandlung mit Dronabinol, Cannabisblüten oder einem Cannabisextrakt verschaffen sich viele bedürftige Patientinnen und Patienten Cannabis auf andere Weise und geraten so unweigerlich mit dem Betäubungsmittelgesetz in Konflikt“, schreibt die Grünen-Fraktion. Die Folge seien häufig Strafverfahren, die nur unter der Auflage eingestellt würden, zukünftig keinen Cannabis mehr zu konsumieren. Da viele Patienten auf die regelmäßige Einnahme von Cannabis angewiesen seien, würden sie nicht selten als Wiederholungstäter zu empfindlichen Geld- oder Haftstrafen verurteilt. ”Damit werden ausgerechnet jene Menschen der Strafverfolgung ausgesetzt, die aufgrund ihrer teilweise schweren Erkrankung ohnehin körperlich und seelisch erheblich belastet sind“, heißt es in dem Antrag.
Die Abgeordneten verlangen ferner, ein Verfahren zu entwickeln, nach denen ärztliche Empfehlungen für die Verwendung von Cannabis-Medikamenten anhand einer Liste von Indikationen aufgestellt und nachgewiesen werden können. Zur Begründung heißt es, wissenschaftliche Untersuchungen belegten, dass Cannabis bei schweren Erkrankungen wie HIV, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, Epilepsie und Krebs Linderung bewirken kann.
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