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Zur Frage nach den Renditen dieser Versicherungen schreibt die Bundesregierung, die Riester-Rente sei als freiwillige private zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge konzipiert. Sie sei ein Angebot des Staates an förderberechtigte Bürger, im Rahmen von Lebensversicherungen, Bank-, Fonds- oder Bausparplänen eine Zusatzrente aufzubauen. ”Die Rendite und die Höhe der Rentenzahlung sind davon abhängig, für welchen Anbieter und für welches Altersvorsorgeprodukt sich der Anleger entscheidet“, schreibt die Regierung. Jedes Anlageprodukt habe Vor- und Nachteile. So sei bei einem Banksparplan die voraussichtliche Rendite eher gering, aber der einmal erreichte Stand des Altersvorsorgevermögens sicher. Bei einem Fondssparplan könnten zwar höhere Renditen erzielt werden, aber das Vermögen unterliege auch höheren Kapitalmarktrisiken, so dass die tatsächliche Rendite geringer ausfallen könne als bei einem Banksparplan.
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