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Die Prinzipien des Amts- und Aktengeheimnisses hätten in einer fortschrittlichen Demokratie keinen Platz, heißt es in der Vorlage. Darin machen sich die Abgeordneten dafür stark, den ”mit dem Informationsfreiheitsgesetz beschrittenen Weg zur Herstellung einer Aktenöffentlichkeit konsequent fortzusetzen. Eine Vielzahl gesetzlicher Geheimhaltungsvorschriften verhindere jedoch bisher in der Praxis eine effektive Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes und des Bundesarchivgesetzes. ”Allein mehr als sechs Millionen Dokumente von Ministerien und Behörden unterliegen einer Einstufung als Verschlusssache aufgrund von Verwaltungsvorschriften und sind der Einsichtnahme entzogen, selbst wenn diese Vorgänge schon Jahrzehnte zurückliegen“, schreibt die Fraktion. Zugleich kritisiert sie, dass ”mehr als ein halbes Jahrhundert nach Ende des Zweiten Weltkrieges die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit noch immer an als Verschlusssache qualifizierten Unterlagen“ scheitere.
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