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Für den Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bemängelte Nele Allenberg, dass die Umsetzung in der in der Rückführungsrichtlinie festgeschriebenen Forderung nach Einrichtung eines wirksamen Systems zur Überwachung von Rückführungen noch nicht erfolgt sei. Dabei führe die Anwesenheit eines entsprechenden Beobachters ”oft zur Deeskalation in schwierigen und angespannten Situationen“, wodurch es zu weniger Widerstand des Abzuschiebenden komme. Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisierte, die Regelungen des Gesetzentwurfs seien nicht ausreichend, um für Menschen ohne Papiere die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen in der Praxis tatsächlich zu ermöglichen. Zudem müssten ”begünstigende Regelungen“ des Entwurfs auch für Betroffene von Menschen-handel zur sexuellen Ausbeutung oder zur Arbeitsausbeutung vorgesehen werden.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Reinhard Marx sagte, die Haft von unbegleiteten Minderjährigen oder von Familien mit Minder-jährigen sollte grundsätzlich unzulässig sein. Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland forderte, dass es für besonders schutzbedürftige Personen generell keine Abschiebe-haft geben sollte. Auch sei die Trennung von Abschiebungs- und Strafgefangenen ”fehlerhaft umgesetzt“. Bereits in seiner schriftlichen Stellungnahme hatte Habbe moniert, dass der Entwurf es einzelnen Bundesländern weiterhin erlaube, Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten zu vollziehen.
Professor Winfried Kluth von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verwies darauf, dass das Bundesverfassungs-gericht auch bei der Sicherungsverwahrung diese ”Trennungspflicht“ auf die Tagesordnung gesetzt habe.
Hans-Eckhard Sommer vom bayerischen Innenministerium unterstrich, der Vollzug der Abschiebungshaft in Justizvoll-zugsanstalten werde durch die Rückführungsrichtlinie und den Gesetzentwurf nicht in Frage gestellt. Er betonte zugleich, dass der Gesetzentwurf weitgehend eine ”Eins-zu-Eins-Umsetzung“ darstelle und nicht über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehe. Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte mit Blick auf Abschiebehaft von Minderjährigen, die überaus strengen Vorgaben des Gesetzentwurfs stimmten nicht nur mit der Richtlinie überein, sondern seien auch mit internationalen Menschenrechten vereinbar.
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