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Die Koalitionsfraktionen wollen die am 31. Dezember dieses Jahres endende Überprüfungsmöglichkeiten bis zum 31. Dezember 2019 verlängern und den potenziell zu überprüfenden Personenkreis ausweiten. Nach ihren Vorstellungen sollen alle Beamten und Angestellten in leitender Funktion ab der Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise Entgeltgruppe E13 durch den Dienstherrn überprüft werden können. Gleiches gelten soll prinzipiell auch für alle angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeiter von Einrichtungen und Mitglieder von Gremien, die mit der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen in der DDR befasst sind.
Ihre Unterstützung für das Gesetzesvorhaben äußerten in der Anhörung Hubertus Knabe, Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Ulrike Poppe, Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur, der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft, Rainer Wagner, Siegfried Reiprich, Geschäftsführer der Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Thomas Lenz, Staatsekretär im Innenministerium von Mecklenburg-Vorpommern, und der Berliner Rechtsanwalt Johannes Weberling. Poppe und Knabe argumentierten, dass solche Überprüfungen nötig seien, um die Glaubwürdigkeit von staatlichen Behörden und Institutionen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts zu gewährleisten. Vor allem für die Polizei, die Justiz oder Behörden, die über Versorgungsansprüche zu entscheiden haben, sei dies besonders wichtig.
Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen tragen eine Verlängerung der Überprüfungsmöglichkeiten zwar prinzipiell mit, wollen diese aber nur in einem begründeten Verdachtsfall erlauben. 20 Jahre nach der deutschen Einheit sei eine solche pauschale Überprüfung nicht mehr angemessen, zeigten sich Wolfgang Thierse (SPD) und Wolfgang Wieland (Grüne) überzeugt.
Auf Ablehnung stößt die Verlängerung der Überprüfungsmög-lichkeiten hingegen bei den Hochschulprofessoren Hans Peter Bull von der Universität Hamburg und Hansjürgen Garstka von der Humboldt-Universität zu Berlin sowie dem Freiburger Rechtsanwalt Michael Kleine-Cosack. Er bezeichnete den Gesetzentwurf als ”nicht verfassungsgemäß. Das Grundgesetz stehe schließlich nicht unter einem MfS-Vorbehalt. Diese Ein-schätzung fand auch den Zuspruch der Abgeordneten Lukrezia Jochimsen von der Fraktion Die Linke. Die drei Sachverständigen bezweifelten zudem, dass es einen gesellschaftlichen Bedarf für eine solche Überprüfung gebe. Diese Einschätzung stieß bei den Unions-Abgeordneten Beatrix Philipp und Christoph Poland und ihren FDP-Kollegen Patrick Kurth und Reiner Deutschmann auf deutliches Unverständnis.
Weitestgehend unstrittig zwischen Abgeordneten und Experten dagegen war die Verlängerung des Rechts auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen durch betroffene Bürger, Journalisten und Wissenschaftler.
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