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Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur ab, weil dadurch Doppel- und Parallelstrukturen geschaffen würden. Dies werde nicht zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren führen. Außerdem weisen die Länder darauf hin, dass der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie nicht nur einen schnelleren Ausbau der Netzinfrastruktur, sondern auch eine schnellere Fertigstellung der derzeit im Bau befindlichen Kraftwerke sowie den Bau weiterer moderner Kraftwerke erfordere.
In ihrer Gegenäußerung beharrt die Bundesregierung auf der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Zugleich erklärt sie sich aber mit einer Regelung einverstanden, wonach die Trassen, die Gegenstand eines Planfeststellungsverfahrens durch die Bundesnetzagentur sein sollen, durch eine Verordnung festgelegt werden sollen, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
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