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Zur Frage des Bundesrates nach der Notwendigkeit von Informationspflichten über Versicherungsvermittler und Versicherungsberater an europäische Behörden schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, die Gesetzesänderung sei notwendig, um die in der EU-Verordnung zur Errichtung einer europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungs-wesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) vorgesehene Übermittlung von Daten der zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten an EIOPA zu ermög-lichen. Es handele sich um Daten, die für die Wahrnehmung der Aufgaben von EIOPA benötigt würden.
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