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Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme auf die Steuermindereinnahmen von jährlich über 1,5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. 57,5 Prozent davon wären von Ländern und Gemeinden zu tragen. Die Länder seien jedoch grundgesetzlich verpflichtet, bis 2020 ohne jegliche strukturelle Kreditaufnahme auszukommen. Vor diesem Hintergrund fordern die Länder einen vollen Ausgleich der durch das Gesetz entstehenden Steuerausfälle.
Außerdem verlangt der Bundesrat, die steuerliche Förderung bei selbstgenutztem Wohneigentum so auszugestalten, ”dass der Fördervorteil unabhängig von der Steuerprogression für alle steuerpflichtigen Eigentümer gleich hoch ausfällt“. Auch solle das Gesetz nicht erst 2012, sondern am Tage nach seiner Verkündung in Kraft treten, um einen ”sofortigen Schub“ bei der Gebäudesanierung zu bringen. Es müsse außerdem klargestellt werden, dass die steuerliche Förderung von den Kosten, die auf die Mieter umgelegt werden könnten, abgezogen werden müsse.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung einen finanziellen Ausgleich für die Länder ab. Andere Vorschläge des Bundesrates will sie prüfen.
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