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Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen soll im Zuständigkeitsbereich des Bundes ein allgemeiner Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen geschaffen werden.
Die Ausgestaltung als Artikelgesetz diene der Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Gleichwertigkeit beruflicher Auslandsqualifikationen und nehme Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze, schreibt die Bundesregierung. So enthalte Artikel 1 des Gesetzentwurfs allgemeine Kriterien für Bewertung und Verfahren. Der Anwen-dungsbereich des Artikels gelte für die auf Bundesebene geregelten Berufe, sofern die berufsrechtlichen Fachregelungen nicht etwas anderes bestimmten. Zudem schaffe Artikel 1 für den Bereich der nichtreglementierten Berufe erstmals einen allgemeinen Verfahrensanspruch. In den weiteren Artikeln des Gesetzentwurfs werden die Gesetze zu einzelnen Berufsgruppen entsprechend geändert.
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