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Der Entwurf, der voraussichtlich in der kommenden Sitzungswoche zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehen wird, sieht vor, dass die Übertragung überwiegend rückwirkend zum 1. Januar 2009 erfolgt. Änderungsanträge der SPD- und der Linksfraktion, die Übertragung bereits rückwirkend zum 1. August 2001 in Kraft treten zu lassen, fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Beide Fraktionen hatten zur Begründung ihres Vorstoßes darauf verwiesen, dass auch das Lebenspartnerschaftsgesetz zum 1. August 2001 in Kraft getreten sei.
Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondere im Bundesbesoldungsgesetz Lebenspartnerschaften in die ehebezogenen Regelungen zum Familienzuschlag und zur Auslandsbesoldung einbezogen und im Bundesbeamtengesetz Lebenspartner in die Vorschrift über die Beihilfe aufgenommen werden. Im Beamtenversorgungsgesetz und im Soldatenversorgungsgesetz sollen Lebenspartner in die Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden. Ferner sollen im Gesetz über den Auswärtigen Dienst die Vorschriften über die Fürsorge des Auswärtigen Amtes für die Ehegatten der ins Ausland entsandten Beamten auf Lebenspartner ausgedehnt werden.
Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Unions- und FDP-Fraktion wies der Ausschuss zugleich einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur ”Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Bundesbeamtengesetz und in weiteren Gesetzen“ (17/906) zurück.
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