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Zur Stärkung des Klimaschutzes in den Städten und Gemeinden sollen in das Bau- und Planungsrecht unter anderem eine Klimaschutzklausel eingefügt werden, die Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung erweitert. Außerdem sollen Sonderregelungen für die Windenergienutzung eingefügt und die Nutzung vor allem von Photovoltaikanlagen erleichtert werden. Dadurch soll es leichter werden, Flächen zum Beispiel für Windkrafträder und dezentrale Kraftwerke auszuweisen. Insgesamt soll mit dem Gesetzentwurf der Handlungsspielraum von Behörden und Gemeinden erweitert und die Rechtssicherheit erhöht werden.
Die Koalitionsfraktion CDU/CSU legten dazu einen Änderungsantrag vor, nach dem vor allem der Paragraf 136 des Baugesetzbuches nicht wie geplant geändert werden soll. Bisher war vorgesehen, in diesen Paragrafen den Klimaschutz mit aufzunehmen. Vor allem die Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass durch den Änderungsantrag eine ganz neue Faktenlage geschaffen werde. Dies führe dazu, dass ihre Fraktion den Gesetzentwurf ablehne. Alle anderen Fraktionen stimmten für den Entwurf.
Einstimmig votierten die Ausschussmitglieder für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften. Dabei soll das Seeaufgabengesetz geändert werden mit dem Ziel, ”Vorratshaltungen von Genehmigungen für Offshore-Projekte zu vermeiden und die Genehmigungen dafür zu bündeln“. Das im Erneuerbare-Energien-Gesetz formulierte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen, lasse sich ohne die Gewinnung von Windenergie auf dem Meer nicht erreichen, heißt es im Gesetzentwurf. Dementsprechend sollen bis zu 25.000 Megawatt Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2030 realisiert werden. Vor diesem Hintergrund sollen Verfahrensschritte, die die Verwirklichung der Ziele verzögern könnten, vermieden werden.
Auch zu diesem Gesetzentwurf legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vor, nach dem eine zeitlich befristete Veränderungssperre zum Zweck des Aufbaus eines Stromnetzes verhängt werden kann.
Die beiden Gesetzentwürfe sind Teil des Gesetzespakets zum Ausstieg aus der Atomenergie, über die der Bundestag am Donnerstag abschließend berät.
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