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Auch der Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizität (17/6073) wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen. Mit Nein stimmten die SPD- und die Linksfraktion, während sich Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Veränderungen gab es unter anderem bei der geplanten Zuständigkeit der Bundesnetzagentur beim Neubau von Höchstspannungsleitungen mit überregionaler Bedeutung, nachdem der Bundesrat erhebliche Bedenken erhoben hatte. Hatte die Koalition zunächst eine bundeseinheitliche Prüfung der Raumverträglichkeit der Trassenkorridore der Leitungen und eine Planfeststellung durch die Bundesnetzagentur vorgesehen, so soll die Bundesregierung jetzt in diesen Fällen eine Rechtsverordnung für zu bauende Höchstspannungsleitungen vorlegen. Der Bundesrat muss dieser Verordnung zustimmen. Zu beiden Gesetzentwürfen hatten die Oppositionsfraktionen zahlreiche Änderungs- und Entschließungsanträge eingebracht, die von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden.
In der Aussprache stellte die CDU/CSU-Fraktion fest, die Koalition habe ein ”insgesamt stimmiges Programm“ vorgelegt. Es sei eine große Herausforderung, die ganzen Projekte umzusetzen. Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung würden zuversichtlich stimmen, dass eine Beschleunigung des Stromnetzausbaus erreicht werden könne. Kritisch äußerte sich die Unionsfraktion zu einem Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die geforderte Pflichterdverkabelung für 110-Kilovolt-Leitungen werde die Akzeptanz für diese Leitungen nicht erhöhen. Die FDP-Fraktion bezeichnete die Änderungen im Energiewirtschaftsrecht als Schlüsselpunkte für die Koalition. Die Netzbetreiber würden zu einer Ausbauplanung verpflichtet, und die Einführung intelligenter Stromzähler werde vorangetrieben.
Die SPD-Fraktion bedauerte, dass die Koalition angesichts der großen Herausforderungen keine Konsensangebote gemacht habe. Zum Atomausstieg erklärte die SPD-Fraktion, die Koalition mache jetzt, was die rot-grüne Koalition vor 10 Jahren begonnen habe. Die SPD-Fraktion bezweifelte, dass mit dem Maßnahmenpaket das Ziel eines Anteils der erneuerbaren Energien von 35 Prozent im Jahre 2020 erreicht werden könne. Es werde auch nicht zu der angestrebten besseren Integration erneuerbarer Energien in den Markt und auch nicht zu dem geplanten beschleunigten Netzausbau kommen.
Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierten das hohe Tempo der Gesetzgebung. Alles werde in einem Zug durch das Parlament gejagt, beschwerte sich die Linksfraktion. Auch Bündnis 90/Die Grünen empfanden das Gesetzgebungsverfahren als zu schnell, auch wenn nach Fukushima schnelle Entscheidungen notwendig seien. Die Linksfraktion kritisierte außerdem, dass sich die Koalition nicht am frühestmöglichen Ausstiegszeitpunkt aus der Kernenergie orientiert habe. Statt erst 2022 aus der Kernenergie auszusteigen, sei dies auch schon 2014 möglich, ohne die Energieversorgung zu gefährden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warnte davor, als Alternative zur Kernkraft nunmehr auf die stärkere Nutzung von Kohlekraftwerken zu setzen. Wer jetzt Kohlekraftwerke baue, beschließe sehenden Auges Investitionsruinen, da die Kraftwerke bereits vor Ende ihrer Lebensdauer abgeschaltet werden müssten.
Der an der Sitzung des Ausschusses teilnehmende Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) kündigte ein ”Forschungsprogramm Energie“ an. Dabei soll es besonders um die Erforschung von Möglichkeiten zur Stromspeicherung gehen. Rösler wies darauf hin, dass derzeit Kraftwerke mit einer Kapazität von 10 Gigawatt geplant seien. Bis 2022 würden Kraftwerkskapazitäten von weiteren 10 Gigawatt gebraucht. Um dieses Ziel zu erreichen, plane die Bundesregierung ein Beschleunigungsgesetz für den Kraftwerksbau.
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