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Die Ruherechtsentschädigung wird gezahlt, wenn durch den dauerhaften Bestand eines Grabes im Sinne des Gräbergesetzes dem Eigentümer des Grundstücks ein Vermögensnachteil entsteht. Die finanziellen Mittel herfür stellt der Bund den Bundesländern zur Verfügung. Diese prüfen die von den Friedhofsträgern geltend gemachten Ansprüche und leisten die entsprechende Zahlung.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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