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In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Rechtsgrundlagen so zu gestalten, dass den Ländern keine zusätzlichen Kosten entstehen: weder aus Störfällen, noch aus Vor-und Nachsorgekosten und keine Ewigkeitslasten.
In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung fest, dass das KSpG so gestaltet sei, ”dass Kostenrisiken für die Länder so weit wie möglich ausgeschlossen werden“. Allerdings seien die Länder verpflichtet, ihre Umwelt- und Sicherheitsstandards so zu vollziehen, dass ein Schadensfall ”nahezu ausgeschlossen“ sei und mögliche Folgen eventueller Störfälle ”weitestgehend vermieden“ werden. Für etwaige Ewigkeitskosten würde ein Nachsorgenbeitrag zur Verfügung stehen und eine Deckungsvorsorge sichere die Betriebsphase finanziell ab. Somit seien mögliche Kostenrisiken laut Bundesregierung ”bereits umfassend abgesichert“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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