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So müssten Art und Umfang der erhobenen Daten ”genau und abschließend“ begrenzt und die bislang vorgesehene Speicherfrist ”auf deutlich unter sechs Monate“ herabgesetzt werden. Auch dürfe keine Ermächtigung zum automatisierten Datenabgleich geschaffen werden, heißt es in der Vorlage, die für die Plenarsitzung am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Ferner fordern die Abgeordneten unter anderem, dass der Abruf und die Nutzung der Daten einem Richtervorbehalt zu unterlegen sind und nur bei einem ”durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht auf schwere oder terroristische Straftaten“ erfolgen dürfe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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