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Für das Sondervermögen sollen ab 2012 alle Einnahmen aus dem Emissionshandel zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sollen für den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie, für die Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung und für Maßnahmen im Bereich des internationalen Klima- und Umweltschutzes zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sollen alle Ausgaben zur Entwicklung des ”Zukunftsmarkts“ Elektromobilität zentral im Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds veranschlagt werden und nicht mehr wie bisher in den Haushalten von vier Bundesministerien.
Durch die geplante Gesetzesänderung wird der Bundeshaushalt gegenüber der geltenden Finanzplanung ab 2012 netto um 700 Millionen Euro belastet. In Höhe von 200 Millionen Euro werde ein Beitrag zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen im Bereich der Elektromobilität in den Jahren 2012 und 2013 erbracht.
Mit einem Änderungsantrag der Koalition legte der Ausschuss unter anderem fest, dass das Programmvolumen für die Entwicklung der Elektromobilität auf einen Betrag von 300 Millionen Euro ab 2014 jährlich begrenzt wird.
Die Oppositionsfraktionen begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass durch das Sondervermögen sich um einen Schattenhaushalt handele, der nicht transparent sei. Außerdem sollten jetzt sachfremde Ausgaben wie zum Beispiel die Förderung der Elektromobilität aus diesem Fonds finanziert werden.
Die geplanten Änderungen beim ”Energie- und Klimafonds“ sind Teil des Gesetzespaketes der Koalition zur Energiewende, über die der Bundestag am heutigen Donnerstag abschließend berät.
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