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Neben der Unterrichtung durch die Bundesregierung stand ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/5390) auf der Tagesordnung. Die Abgeordneten forderten darin unter anderem, die universellen WSK-Rechte in der deutschen Sozial-, Gesundheits-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik zu achten und zu schützen, die UN-Behindertenrechtskonvention vollständig umzusetzen, die Kinder- und Altersarmut zu bekämpfen und Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung vorzubeugen. Bestimmte Bereiche seien in Deutschland nicht mit den WSK-Rechten kongruent, betonte die Fraktion im Ausschuss. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Die SPD-Fraktion bestätigte zwar, dass die Umsetzung von Menschenrechten in einigen Bereichen auch in Deutschland ein Problem sei. So bestehe etwa bei der Kinderrechtskonvention Handlungsbedarf. Die Überschrift des Linke-Antrags – ”Vom Anspruch zur Wirklichkeit: Menschenrechte in Deutschland schützen, respektieren und gewährleisten“ – suggeriere jedoch, dass Deutschland in diesem Bereich ”finsterstes Entwicklungsland“ sei, kritisierte sie.
Zwar sei das ein oder andere verbesserungswürdig, hieß es auch aus der Unionsfraktion. Jedoch gehöre Deutschland zu den ”wenigen Ländern, in denen Menschenrechte gelebt werden und Staat und Gesellschaft sorgsam mit Menschen umgehen“. Die FDP-Fraktion nannte den Linke-Antrag eine ”Ansammlung von Behauptungen“ und warf der Fraktion handwerkliche Fehler vor. So sei die Forderung nach einem Wahlrecht für Menschen mit Migrationshintergrund ungenau – deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund etwa hätten das Wahlrecht.
Die Grünen-Fraktion wies in Richtung Regierungsvertreter auf bestehende Kritik hin, dass zahlreiche Empfehlungen zum 3. und 4. Staatenbericht von den verantwortlichen Bundesregierungen nicht umgesetzt worden seien.
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