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Eine Umsetzung von Basel III durch eine EU-Verordnung wäre mit großen Nachteilen verbunden, heißt es in dem Antrag. Eine Verordnung stelle unmittelbar geltendes Recht dar und müsse nicht mehr national umgesetzt werden. ”Dem Deutschen Bundestag würden somit seine Mitwirkungsmöglichkeiten genommen, und nationale Besonderheiten könnten grundsätzlich nicht berücksichtigt werden“, erläutert die SPD-Fraktion. Dagegen stelle eine Richtlinie die Beteiligung der nationalen Parlamente sicher und eröffne so Spielräume bei der Ausfüllung und Konkretisierung der europäischen Vorgaben. ”Die Mitwirkung der Parlamente bietet die beste Gewähr, dass bei der Anwendung der globalen Basel-III-Vorschriften den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Finanzmärkte ausreichend Rechnung getragen wird“, schreibt die SPD-Fraktion. Für den deutschen Finanzmarkt sei eine langfristige Orientierung, eine bankbasierte Unternehmensfinanzierung und ein dezentral ausgerichtetes Bankensystem typisch. Dem stünden Finanzmärkte mit einer kurzfristigen Orientierung, einer kapitalmarktorientierten Finanzierung und einem zentralisierten Bankensystem gegenüber.
Bei einer Umsetzung von Basel III ohne Rücksicht auf diese nationalen Unterschiede bestehe ”die Gefahr, dass die auf international tätige und kapitalmarktorientierte Bankkonzerne ausgerichteten Vorgaben die Kreditvergabefähigkeit von Sparkassen und Genossenschaftsbanken über Gebühr einschränken und so zu einer Verringerung und Verteuerung der Kreditversorgung für den Mittelstand führen“, warnt die SPD-Fraktion. Eine effektive Finanzmarktregulierung setze ”gleichwertige, aber keine uniformen europäischen Vorgaben“ voraus.
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