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Die Bundesregierung soll deshalb als Eigentümer der Deutschen Bahn AG (DB AG) darauf hinwirken, dass die DB AG keine ”unumkehrbare“ bau- und vergaberechtlichen Fakten schafft, die dem Ergebnis der geplanten Volksabstimmung in Baden-Württemberg im Oktober 2011 vorgreifen, heißt es in dem Antrag. Weiter soll die DB AG den Weiterbau des geplanten Bahnknotens Stuttgart 21 nicht fortsetzen, solange sie den Nachweis über die eisenbahntechnische Leistungsfähigkeit und über den Leistungszuwachs von 30 Prozent im Fahrplan in den Spitzenstunden nicht erbracht habe. Auch wenn der Stresstest zum Ergebnis komme, dass Nachbesserungen und Planungs-änderungen erforderlich seien, die den vereinbarten Kostenrahmen in Höhe von 4,5 Milliarden Euro übersteigen, soll kein Weiterbau von Stuttgart 21 erfolgen, fordern die Abgeordneten. Zudem soll die DB AG die von ihrer Projekt-leitung selbst angezeigten Kostenrisiken in einem transparent Verfahren von einem Lenkungskreis eingesetzten unabhängigen Wirtschaftsprüfer beziehungsweise Projektsteuerer prüfen lassen.
Solange die DB AG den Nachweis der deutlich höheren eisenbahntechnischen Leistungsfähigkeit von Stuttgart 21 gegenüber dem bestehenden Kopfbahnhof nicht nachweisen kann, sei ein Weiterbau des Projekts sowohl für den Eigentümer Bund als auch das Land Baden-Württemberg unverantwortlich, heißt es zur Begründung. Dies gelte auch für den Fall, dass Nach-besserungen erforderlich seien oder Kostenüberschreitungen eintreten würden, die den vereinbarten Kostenrahmen in Höhe überschreiten.
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