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Die Konvention war am 17. Oktober 2003 durch die Unesco beschlossen worden und trat am 20. April 2006 in Kraft, nachdem sie 30 Staaten ratifiziert hatten. Laut dem Übereinkommen gehören zum immateriellen Kulturerbe ”Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten – sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume –, die Gemeinschaften, Gruppen, und gegebenenfalls Individuen als Bestandteile ihres Kulturerbes ansehen“.
Nach Angaben der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion ist die Konvention durch Deutschland bislang nicht ratifiziert worden, weil Unklarheit darüber bestanden habe, nach welchen Kriterien immaterielle Kulturgüter ausgewählt werden sollen. Wegen dieser fehlenden Kriterien habe die Befürchtung bestanden, dass es zu Missbrauch durch ökonomische, politische oder ideolo-gische Interessen kommen könnte. Diese Bedenken seien durch die Umsetzungspraxis in anderen Ländern jedoch weitgehend ausgeräumt worden. Union und Liberale verweisen ebenso wie Sozialdemokraten und Grüne auf Österreich und die Schweiz. Dort sei es erfolgreich gelungen, die Konvention in die Praxis umzusetzen und nationale Listen mit den immateriellen Kulturgütern zu erstellen.
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