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Vorlage sind je ein Antrag der SPD-Fraktion (17/5899) und der Fraktion Die Linke (17/5475). Diese spricht sich dafür aus, die Hochschulzulassung bundesgesetzlich zu regeln. Sie fordert unter anderem ein Bundeshochschulzulassungsgesetz, in dem festlegt sein soll, dass der Abschluss einer beruflichen Ausbildung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums berechtigt. Zudem soll jeder, der eine Studienberechtigung hat, das Recht haben, ein Studium im Fach und an der Hochschule seiner Wahl aufzunehmen.
Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag einen Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/2012. Die Bundesregierung müsse gemeinsam mit den Ländern im Rahmen einer ”Task Force Hochschulzulassung“ einen Plan für die Hochschulzulassung in den kommenden Jahren entwickeln. Zudem müsse ein überarbeiteter Maßnahmen- und Zeitplan zur endgültigen Einführung des Dialogorientierten Serviceverfahrens erstellt werden.
Hintergrund ist die Verschiebung des Starttermins für dieses neue Verfahren zur Hochschulzulassung. Bei einem öffentlichen Fachgespräch im März dieses Jahres hatten die Sachverständigen die Einführung des Dialogorientierten Zulassungsverfahrens an deutschen Hochschulen noch vorsichtig optimistisch bewertet, jedoch auf bestehende Risiken hingewiesen. Nachdem der Start des Systems anschließend zunächst vom 1. April auf den 15. Mai verschoben wurde, wurde der Termin vor rund einem Monat erneut nach hinten geschoben. Das Dialogorientierte Zulassungsverfahren wird demnach nicht wie beabsichtigt zum Wintersemester 2011/2012 an den Start gehen.
Damit, so schreiben die SPD-Abgeordneten in ihrer Vorlage, stehe ein modernes und leistungsfähiges Zulassungsverfahren ”genau zu dem Zeitpunkt nicht zur Verfügung, an dem aufgrund der Doppelabiturjahrgänge und der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht eine deutlich erhöhte Studiennachfrage“ zu erwarten sei.
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