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einen Antrag (17/6341) vorgelegt. Es sollten geeignete Formen gefunden werden, um die Öffentlichkeit ”in besonderem Maße in die Beratungen einzubeziehen“. Hierfür seien digitale Medien eine sinnvolle Basis, argumentiert die Fraktion. Ziel der Initiative solle sein, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit die es gelinge, die rechtliche Stellung der Urheber im Verwertungsprozess zu verbessern. Es müssten unter anderem unabdingbare sowie von Verbotsrechten unabhängige gesetzliche Vergütungsansprüche eingeführt werden. Somit werde sichergestellt, dass Urheber gemäß dem Beteiligungsprinzip in allen Fällen der kommerziellen Werknutzung angemessen vergütet werden. Weiter seien Maßnahmen zur Sicherung eines freien und ungehinderten Zugangs zu Informationen und Wissen zu ergreifen. Es seien weiter die Rechte von Nutzern, insbesondere im nichtkommerziellen Bereich, zu stärken.
Die Linksfraktion stellt fest, das geltende UrhR stoße im Zeitalter der Digitalisierung an seine Grenzen. Den grundsätzlichen Anspruch, Kreativschaffende zu schützen und ihre Vergütung zu sichern, könne es immer weniger einlösen. Zudem werde es den veränderten technischem Gegebenheiten und ”Akteurskonstel-lationen“ einer digitalisierten Gesellschaft nicht mehr gerecht.
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