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Nach Angaben der Grünen erhalten Komponisten, Autoren und Künstler aus den Bereichen Musik, Theater oder Tanz bei öffentlichen Aufführungen Tantiemen beziehungsweise Gagen. Fotografen und bildende Künstler bekommen hingegen bei öffentlichen Ausstellungen keine Vergütung. Ihre künstlerische Leistung werde nur bei einem Verkauf der Werke vergütet. Eine Studie des Bundesverbandes der Bildenden Künstler aus dem Jahr 2008
habe ergeben, dass nur eine Minderheit der Künstler vom Verkauf ihrer Werke leben kann. Die Einführung einer Ausstellungszahlung im nichtkommerziellen Raum innerhalb der Kompetenz des Bundes sei deshalb ”ein wichtiges Signal“ für eine verbesserte Entlohnung künstlerischer Leistungen im Bereich der Fotografie und der bildenden Kunst.
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