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Mit diesen Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften soll das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt und ein wirksamer gerechterer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden, schreibt die Fraktion zur Begründung. Dazu sollen ebenfalls die Mieterhöhungsmöglichkeiten und die Modernisierungsumlagen reduziert werden.
Der Bundestag wird am Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf beraten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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