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In seiner Eingabe spricht sich das Aktionsbündnis ”Pro S-Bahn ohne Verschwenk“ für eine andere Trassenführung der S-Bahn-Strecke bei Fürth-Steinach aus, die im Rahmen des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit ausgebaut werden soll. Vorgesehen sei derzeit ein S-Bahn-Verschwenk, um einem Gewerbepark einzubinden, der gemäß früherer Planungen im Bereich Fürth-Nord entstehen sollte. Dieses Vorhaben sei jedoch aufgegeben worden, heißt es in der Petition. Dennoch werde am S-Bahn-Verschwenk und dem Bau eines neuen Bahnhofes (Stadeln Nord) ”gegen den Willen der Fürther Bürger und der Stadt Fürth“ festgehalten, kritisieren die Petenten. Zudem solle der Bahnhof Vach in Stadeln geschlossen werden, obwohl dieser am Siedlungsschwerpunkt liege, heißt es weiter.
Das Aktionsbündnis fordert daher den Bau der S-Bahn-Strecke entlang der bereits bestehenden Gleisstrecke. Dies sei ökologisch, ökonomisch und verkehrspolitisch sinnvoll, da in diesem Abschnitt eine neue Güterzugstrecke gebaut würde, für die ohnehin Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden müssten.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung laufen die Planungen für das benannte S-Bahn-Projekt aufgrund eines Finanzierungsvertrages, der den S-Bahn-Verschwenk beinhaltet. Der Bund finanziere das Vorhaben mit, heißt es weiter. Eine solche Mitfinanzierung sei jedoch nur bei einem Nutzen-Kosten-Faktor (NKF) ab einem Wert von 1 oder darüber möglich. Ein solcher Wert sei für die Planungen mit S-Bahn-Verschwenk durch von der Deutschen Bahn AG benannte Gutachter ermittelt worden. Bei der von den Petenten bevorzugten Bestandsvariante habe der Wert hingegen unter 1 gelegen.
Der Petitionsausschuss setzt sich für eine sinnvolle Lösung ein, ”die sowohl wirtschaftlich als auch umsetzbar ist“, heißt es in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung. Bei einem Ortstermin hätten sich erhebliche Zweifel an der bestehenden Planung ergeben, da die Grundlage für den Verschwenk – das ursprünglich geplante Gewerbegebiet mit bis zu 20.000 Arbeitsplätzen – entfallen sei. Dem Ausschuss sei durchaus bewusst, dass das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse (NKA) maßgeblicher Entscheidungsfaktor für den Bau der Verschwenk- oder Bestandtrasse sei. Jedoch sei für ihn nicht nachvollziehbar, warum die beiden Trassen in dieser Hinsicht derart unterschiedlich bewertet wurden.
So seien die Lärmschutzkosten in der NKA 2011 für die Bestandtrasse trotz unveränderter Rahmenbedingen seit 2009 um das Neunfache gestiegenen. Auch führe die Verschwenk-Variante ausschließlich über Fremdgrundstücke. Die Kosten für zu erwartende Klageverfahren oder Enteignungen seien aber in der NKA nicht beachtet worden. Zudem seien ökologische Aspekte nicht berücksichtigt worden. Der Verschwenk habe eine hohe Zerschneidewirkung und einen immensen Flächenverbrauch, schreibt der Ausschuss. Seiner Ansicht nach ist daher der NKF für die Bestandstrecke ”nicht abschließend ermittelt“.
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