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Der Gesundheitsausschuss fordert den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes daher auf, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungsgrundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die ”Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ überarbeitet sowie die Antragsvordrucke verbessert und vereinheitlicht werden. Notwendig sei es zudem, ”verständliche Arbeitshilfen zum Grundsatz zu erstellen, dass eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme nicht voraussetzt, dass zuvor ambulante Maßnahmen ausgeschöpft wurden“. Im Entschließungsantrag wird darüber hinaus verlangt, dass ”die Entscheidungen der Krankenkassen transparent, mit aussagekräftigen und nachvollziehbaren Begründungen getroffen werden“. Bescheide sollten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Bis zum 31. März 2012 will der Ausschuss schriftlich über die getroffenen Maßnahmen unterrichtet werden.
Der Fraktion Die Linke ging der Entschließungsantrag nicht weit genug und enthielt sich der Stimme. Zugleich kündigten die Linksparlamentarier einen eigenen Antrag zu dem Thema an. Die Entscheidungskriterien für Mutter-/Vater-Kind-Kuren müssten gesetzlich vereinheitlicht und präzisiert werden, forderte die Fraktion. Auch sei es erforderlich, eine regelmäßige Prüfung der Krankenkassen hinsichtlich der tatsächlichen Bewilligung dieser Pflichtleistung zu sichern und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bei der Entscheidung über Anträge zu gewährleisten.
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