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Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass Polizisten immer wieder Opfer von Gewalt würden. In den letzten Jahren habe es bei diesen Delikten eine Steigerung von mehr als 30 Prozent gegeben. Neu ist auch, dass das Strafgesetzbuch bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ”um andere gefährliche Werkzeuge“, die schwere Verletzungen hervorrufen könnten (etwa ein Baseballschläger), ergänzt wird. Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen Vollstreckungsbeamten gleichgestellt werden, um sie so vor gewalttätiger Behinderung und tätlichen Angriffen zu schützen. Im Strafgesetzbuch müsse auch geregelt sein, dass nicht nur Fahrzeuge der Polizei oder der Bundeswehr zu schützen sind, sondern auch solche der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder von Rettungsdiensten. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2165), der ähnliche Ziele verfolgte.
Die Union meinte, es gehe darum, den ”Respekt für staatliche Organe“ wieder herzustellen. Die Botschaft müsse lauten: ”Wir stehen hinter ihnen!“ Auch die FDP wies darauf hin, dass es zu viel Gewalt gegen Polizeibeamte gebe. Deshalb sei eine Verschärfung des Gesetzes geboten. Die SPD wandte sich zwar gegen eine ”symbolische Gesetzgebung“. Dennoch gebe es ”viel Gutes“ in der Initiative. Die SPD-Sprecherin nannte als Beispiel den verbesserten Schutz der Rettungsdienste. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf. ”Es gibt praktisch niemanden, der ein gutes Wort an diesem Gesetzentwurf lässt“, fasste ein Grünen-Abgeordneter die Haltung seiner Fraktion zusammen.
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