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Integrationsfachdienste betreuen Menschen mit Behinderungen bei deren Integration in den Arbeitsmarkt. Das sieht umfangreiche Hilfestellungen nicht nur bei der Vermittlung, sondern auch in der anschließenden Beratung während des Arbeitsverhältnisses vor. SPD und Grüne hatten sich in ihren Anträgen gegen eine Ausschreibungspflicht in diesem Bereich ausgesprochen. Beide Fraktionen sehen darin eine Gefahr für die Qualität der Betreuung von Menschen mit Behinderungen und äußerten die Sorge, dass am Ende allein der Preis entscheide. Zudem höhle die Ausschreibung einzelner Leistungen den Ansatz der Betreuung aus einer Hand aus.
In der Sitzung des Ausschusses bekräftigten nicht nur die Antragsteller, sondern auch die Linksfraktion noch einmal diese Bedenken. CDU/CSU und FDP äußerten zum Teil Verständnis dafür, stellten jedoch klar, dass man die Praxis der Ausschreibung erst einmal genau beobachten müsse, um eindeutig sagen zu können, ob sie sich bewähre oder nicht. Man könne nicht von vornherein sagen, dass Ausschreibungen die Qualität bei der Betreuung behinderter Menschen beeinträchtige. Nach Ansicht der Koalitionsfraktionen müsse man aber gerade in diesem sensiblen sozialpolitischen Bereich das Verfahren genau kontrollieren und, falls nötig, regulierend eingreifen.
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