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Danach soll die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2012 um 292 Euro auf 7.960 Euro und zum 1. Januar 2013 ebenfalls um 292 Euro auf 8.252 Euro steigen. Zugleich sieht der Entwurf vor, die absolute Obergrenze für das Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt wird, von zurzeit 133 Millionen Euro für das laufende Jahr auf 141,9 Millionen Euro und für das Jahr 2012 auf 150,8 Millionen Euro anzuheben. Ab 2013 soll eine ”jährliche Anpassung entsprechend dem bereits bislang geltenden Index“ erfolgen. Der Bundestag will am Donnerstagabend in erster Lesung über die Vorlage beraten.
Darin verweisen die vier Fraktionen darauf, dass sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Obersten Bundesgerichten orientiert. Die Entschädigung sei jedoch stets hinter diesen gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurückgeblieben. ”Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet“, heißt es in dem Entwurf. Dies sei jedoch in der öffentlichen Diskussion ”letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge“ geblieben. Der Bundestag werde deshalb eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Entschädigung der Abgeordneten und die zukünftige Regelung ihrer Altersversorgung bis zum Ende der laufenden Wahlperiode vorlegen soll.
Mit Blick auf die angestrebte Änderung des Parteiengesetzes schreiben die vier Fraktionen, es sei neun Jahre nach der letzten Anpassung der absoluten Obergrenze an die Preisentwicklung geboten, sie ”an die Entwicklung des Preisindexes für die parteitypischen Ausgaben“ anzupassen. Durch die geplante Anhebung der absoluten Obergrenze müssen den Angaben zufolge beim Bund ”zusätzliche Haushaltsmittel von jährlich maximal 8,9 Millionen Euro ab 2011, 17,8 Millionen Euro ab 2012 und im Folgenden die gemäß Index angepasste Summe bereitgestellt werden“. Die Mehrkosten für die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung belaufen sich laut Gesetzentwurf im Jahr 2012 auf rund 2,96 Millionen Euro und ab dem Jahr 2013 auf weitere rund 2,95 Millionen Euro jährlich.
In der Ausschusssitzung verwies die SPD-Fraktion darauf, dass beide Themen in der Vergangenheit zu emotionalen Diskussionen geführt hätten. Wenn dies nun ausbleibe, sei das vielleicht ein Zeichen, dass die Anpassungen notwendig und maßvoll seien. Die CDU/CSU-Fraktion sagte, solange die Abgeordneten bei diesem Thema in eigener Sache entschieden, werde ihnen immer der Vorwurf der Selbstbedienung gemacht. Die Grünen-Fraktion nannte die vorgesehenen Anhebungen ”verantwortbar“. Dagegen betonte die Linksfraktion, bei der Parteienfinanzierung hätte sie der Anhebung der Obergrenze zustimmen können. Die vorgesehene Diätenerhöhung um 3,8 Prozent beziehungsweise 3,7 Prozent könne man aber nicht vermitteln.
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