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Nach Ansicht der Abgeordneten ist die seit 1972 vom Bundestag geführte öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden unzureichend. Zum einen enthalte sie keine Angaben über die Herkunft und Höhe der für die Lobbyarbeit aufgewendeten finanziellen Mittel. Zum anderen erfasse die Liste nur Verbände und lasse andere Akteure der Interessenvertretung außen vor, argumentiert die Fraktion.
In dem von ihr geforderten Lobbyistenregister sollen sich alle natürlichen und juristischen Personen eintragen müssen, die direkten Einfluss auf die politischen Abläufe in Bundestag und Bundesbehörden nehmen wollen und dies nicht unentgeltlich tun. Ferner müsse der finanzielle Rahmen der entsprechenden Lobbytätigkeit offengelegt werden und es eine Zuordnung zu einzelnen Auftraggebern geben, wenn die Interessenvertretung nicht auf eigenen Namen erfolgt, schreibt die Fraktion. Der Bundestag soll darüber hinaus einen sanktionsbewährten Verhaltenskodex erlassen, der Grundregeln für Interessenvertreter beinhaltet. Diesem könnten sich die Lobbyisten zwar freiwillig unterwerfen. Jedoch solle die Annahme oder Nicht-Annahme des Kodexes in dem Register ebenfalls vermerkt werden, heißt es in dem Antrag.
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