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Die vom Bund finanzierten Institutionen wie die Kulturstiftung des Bundes, das Deutsche Historische Museum oder die Klassik-Stiftung Weimar sollen nach dem Willen der vier Fraktionen das Reformationsjubiläum bei ihrer Programmplanung berücksichtigen. Zum müssten die bedeutenden historischen Orte der Reformation bei den Förderprogrammen des Bundes zum Denkmalschutz einbezogen werden. Den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien fordern die Antragsteller auf, die für das Reformationsjubiläum bereitgestellten Gelder dafür einzusetzen, die staatliche Geschäftsstelle ”Luther 2017“ personell und finanziell mit ausrechenden Kapazitäten auszustatten.
Im Ausland soll das Auswärtige Amt über die Kulturabteilungen der Auslandsvertretungen das Reformationsjubiläum beispielsweise durch eine Wanderausstellung beworben werden. Auch die Goethe-Institute und die Deutsche Welle sollen sich gemäß ihres Auftrags, ”Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation“ bekannt zu machen, daran beteiligen. Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Lutherdekade und das Reformationsjubiläum in den Programmen der EU-Kommission stärker verankert werden. Außerdem soll sie den Antrag der Kultusministerkonferenz, die ”Stätten der Reformation“ für das Europäische Kulturerbesiegel anzumelden, unterstützen. Das touristische Potenzial der Lutherdekade sei auszubauen, um durch die Präsentation religiöser, aber auch kultureller und landschaftlicher Aspekte weitere Besucher zu gewinnen. Dabei soll die Kompetenz der Wirtschafts- und Tourismusverbände einbezogen werden.
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