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Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel dürfe jedoch nur bei Starkbefall nach Warndienstaufruf der zuständigen Landes-behörden erfolgen. Da die Anwendungen dokumentiert und den zuständigen Länderbehörden gemeldet werden müssen, soll bis zum Ende der Saison die tatsächliche Menge erfasst sein.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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