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Im Mai 2011 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Visa-Warndatei vorgelegt, in der Daten von Personen gespeichert werden sollen, die im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt, Einschleusen von Ausländern ohne Einreiseerlaubnis oder Menschenhandel zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind. Die Linksfraktion befürchtet deshalb eine ”pauschale Ablehnung“ von Visumsanträgen und kritisiert, dass Daten von Antragstellern auch mit der ”Anti-Terror-Datei“ von Bund und Ländern abgeglichen werden sollen.
Die Regierung bekräftigt in dem Schreiben ihre Auffassung, dass die Visa-Warndatei ein geeignetes Instrument sei, um Visamissbrauch zu verhindern. Die Behörden könnten diese Aufgabe nur dann effizient wahrnehmen, wenn ihnen die relevanten Sachverhalte möglichst schnell zur Verfügung stehen. Im Übrigen könnten die Betroffenen, wenn sie im Zuge des Visumsverfahrens von einer Speicherung ihrer Daten erfahren, vom Bundesverwaltungsamt Auskunft über diese Daten verlangen, heißt es in der Antwort.
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