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Auch der Gesundheitsausschuss hat sich bereits unzufrieden mit der Gewährung von Mutter-/Vater-Kind-Kuren gezeigt und in seiner Sitzung am 6. Juli einen gemeinsamen Entschließungs-antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Darin heißt es, nachdem
Mutter-/Vater-Kind-Kuren von Ermessens- in Pflichtleistungen umgewandelt wurden, seien in den Jahren 2007 und 2008 sowohl die Zahl der Kuren als auch die entsprechenden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ”zunächst spürbar angestiegen“. In den Folgejahren seien die Ausgaben dann aber rückläufig gewesen, und zwar im Jahr 2009 um 6,01 Prozent und im Jahr 2010 um 9,22 Prozent, jeweils im Vergleich zum Vorjahr. ”Diese Entwicklung ist unbefriedigend und steht nicht im Einklang mit der Bedeutung der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen“, betonen die Abgeordneten im Entschließungsantrag. Es gebe ”deutliche Anzeichen“ dafür, dass es in der Bewilligungspraxis ”erhebliche Defizite gibt“.
Der Gesundheitsausschuss hat den GKV-Spitzenverband und den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes daher aufgefordert, spätestens bis Ende 2011 die Entscheidungs-grundlagen für die gesetzlichen Krankenkassen klarer zu fassen. Insbesondere müsse die ”Begutachtungs-Richtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ überarbeitet sowie die Antragsvordrucke verbessert und vereinheitlicht werden. Der Fraktion Die Linke ging der Entschließungsantrag nicht weit genug, enthielt sich der Stimme und hat nunmehr einen eigenen Antrag vorgelegt.
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