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Nach Angaben der Regierung werden minderjährige Bundes-wehrsoldaten in Übereinstimmung mit dem ”Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ der Vereinten Nationen nicht in Auslandseinsätze der Bundeswehr entsandt. Außerdem würden sie nicht zum bewaffneten Wachdienst eingesetzt oder zu anderen Aufgaben außerhalb der militärischen Ausbildung, bei der Waffen zum Einsatz kommen könnten.
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