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Der Bundesrat weist darauf hin, Anfang August 2009 sei das Gesetz schon einmal verschärft worden. Trotz der neuen Rechtslage würden die Beschwerden über die belästigende Telefonwerbung nicht abreißen. Dies belegten aktuellen Erhebungen der Verbraucherzentralen zum Beschwerde-aufkommen ebenso wie die Ende Juli 2010 veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur. Nach wie vor würden in vielen Fällen Verbraucher als Folge eines unerwünschten Telefon-anrufes mit Waren oder Dienstleistungen konfrontiert, für die sie sich ”ohne die Rahmenbedingungen, die sich aus der besonderen Situation eines unangekündigten, häufig faktisch angedrängten Verkaufsgespräches am Telefon ergeben, nicht entschieden hätten“. Angesichts der ”ungeschmälert großen Zahl der Betroffenen“ erwiesen sich die neuen gesetzlichen Bestimmungen als unzureichend und wenig effektiv, so dass weitere gesetzliche Schritte erforderlich seien, das Problem einzudämmen, argumentiert die Länderkammer.
Sie nehme Belästigungen von Bürgern durch nicht zulässige Werbeanrufe unseriöser Firmen ”ernst“, so die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme. Sie unterstütze das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen der Unterbindung solcher Rechtsverstöße. Neben einer wirksameren Strafverfolgung, für welche die Bundesländer selbst zuständig seien, könnten dazu auch weitere gesetzgeberische Schritte beitragen, räumt die Regierung ein.
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