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Das neue Gesetz soll nach dem Willen der Parlamentarier zudem das Patientenrecht vorsehen, die Behandlungsmethode, den Behandlungsort sowie grundsätzlich den behandelnden Arzt frei auszuwählen. Ferner sollen die Behandelnden verpflichtet werden, ”unaufgefordert und kostenfrei eine Dokumentation der wesentlichen Behandlungsschritte und Befunde“ an die Patienten auszuhändigen. Im Hinblick auf Rechte im Schadensfall heißt es in dem Antrag, künftig solle ein Patient vor Gericht nur darlegen, dass ihm durch eine Behandlung ein Schaden entstanden ist. Der beklagte Arzt könne zur Entkräftung darlegen, dass dieser Schaden für ihn unabwendbar war. ”Stellt das Gericht einen Behandlungsfehler fest und ist dieser objektiv geeignet, den beschriebenen Schaden zu verursachen, wird ein ursächlicher Zusammenhang vermutet“, schreiben die Abgeordneten und führen aus: Wenn der Beklagte diese Vermutung nicht widerlegen könne, ”ist er schadenersatzpflichtig“.
Darüber hinaus will die Linksfraktion den Patientenbeauftragten der Bundesregierung durch einen Patientenbeauftragten des Bundestages ablösen. Dieser soll den Angaben zufolge unter anderem für die Auswertung der Daten des Risikomanagement-systems zuständig sein und dem Parlament jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Patientenbeteiligung und –rechte vorlegen.
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